Häufig gestellte Fragen
FAQ
Allgemein
- Leichter Anhänger: Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis max. 750kg
- Schwerer Anhänger: Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mind. 750kg
- Höchstzulässiges Gesamtgewicht (HzG): Gewicht, das der Anhänger max. wiegen darf = Eigengewicht des Anhängers + max. Gewicht des Ladeguts (Nutzlast – NL)
- Tatsächliches Gesamtgewicht: tatsächliches Gewicht des Anhängers inkl. tatsächliches Gewicht des Ladeguts
Wir bieten Kofferanhänger, Fahrzeugtransporter, Motorradanhänger, Baumaschinenanhänger, Allzweckanhänger und Sonderanfertigungen sowie Zubehör und Ersatzteile an.
Per Überweisung oder gleich in Bar bei der Abholung an unserem Standort in Marchtrenk.
Zusätzlich bieten wir Finanzierungsmöglichkeiten auf Anfrage an.
Bei Interesse an einer Finanzierung bitte an office@dilisto.at wenden.
Anstatt eines Online-Shops verwenden wir den Dilisto-Marktplatz auf willhaben. Dort finden Sie unser aktuelles Lagersortiment sowie aktuelle Angebote und Lieferzeiten bei Bestellware.
Wir bieten Ersatzteile sowie Zubehör für alle Arten von Anhängern an, z.B. Ersatzreifen für Stützräder, Zurrgurte, Auffahrrampen, Motorradwippen, Unterlegkeile, Auflaufbremse und noch vieles mehr.
Am besten schreiben Sie uns ein kurzes Anfrage-Mail an office@dilisto.at mit dem gewünschten Artikel, der Anzahl und Ihren Daten. Dann können wir Ihnen recht schnell ein Angebot oder direkt das gewünschte Zubehör für die Abholung oder auch den Versand bereit legen.
Ja! Wir bieten auch Anhänger für die Vermietung an.
Eine gewisse Anzahl an Anhänger stehen immer zur Verfügung, die nach Absprache mit uns zum gewünschten Termin ausgeborgt werden können.
Für unsere Mietanhänger wird eine Kaution von 400€ hinterlegt, die nach dem Zurückbringen des Anhängers, wobei der Zustand wie bei der Abholung entsprechen muss, wieder dem Kunden mitgegeben wird.
Bei größeren Mängeln oder Schäden am Anhänger oder ausgeborgtem Zubehör wird von der Kaution der entsprechende Schaden einbehalten.
Wenn Sie ein neues Typenschild benötigen, weil Ihres nicht mehr leserlich oder verloren gegangen ist, dann wenden Sie sich bitte an uns unter office@dilisto.at mit den Daten des Anhängers und Ihren persönlichen Daten. Wir fordern ein neues Typenschild an und schicken es per Post zu Ihnen nach Hause.
Wir haben aktuell 3 Hersteller, von denen wir regelmäßige Lieferungen bekommen.
Bei unseren Kofferanhängern ist einmal der Hersteller Blyss, welcher für unsere Standardmodelle zuständig ist und der Hersteller Bertoula, dieser ist für die Premium-Modelle zuständig.
Bei unseren Premium-Modellen ist der Unterschied, das eine abgerundete Front verbaut wird, wodurch ein ruhigeres Fahrverhältnis und für den ein oder anderen eine bessere Optik erzielt wird.
Bei beiden Herstellern ist eine individuelle Gestaltung der Anhänger bzgl. Größe und Ausstattung (Seitentüre, Heckklappe, Doppelflügeltüre, Seitenklappe…) möglich.
Unsere Sandwichwände sind innen geschäumt und außen GFK beschichtet, diese schützen den Anhänger vor Umwelteinflüssen und sind auch sehr leicht zu reinigen.
Grundsätzlich ist fast alles möglich, ein Anhänger der individuell zusammengestellt wird muss immer vom Werk bestellt werden und hat eine ungefähre Lieferzeit von mind. 3-4 Monaten.
Wenn man sich für ein bestimmtes Modell entschieden hat, kann man die Höhe anpassen, es können seitlich eine Tür oder eine Seitenklappe (Größe individuell) eingebaut werden. Je nach Gebrauch kann eine Heckklappe oder Doppelflügeltüren montiert werden.
Weitere Änderungen wie z.B. ein Ausstellfenster, Airlineschiene, Zurrpunkte oder der Einbau einer Motorradwippe können bei uns auch im Nachhinein noch angebracht werden.
Am Besten eine Anfrage auf unsere Mail-Adresse mit den gewünschten Anforderungen senden, dann können wir Ihnen recht schnell abklären und Bescheid geben, ob dies möglich ist.
Wenn Sie sich entscheiden, bei uns einen Verkaufsanhänger zu kaufen, können Sie einen unserer lagernden Modelle nehmen, der gleich zur Verfügung steht, oder Sie konfigurieren sich einen Anhänger individuell.
Bei einer Konfiguration kann aus verschiedenen Größen gewählt werden, und die benötigten Verkaufsklappen angepasst werden. Grundsätzlich können an allen Seiten außer an der Front eine Verkaufsklappe angebracht werden. Auch eine Verkaufsklappe mit halber Tür oder an der Front über der Deichsel ist eine Tür möglich.
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit Ihren Verkaufsanhänger komplett bei uns ausstatten zu lassen. Von den Möbeln über das Wassersystem bis hin zu den Küchengeräten können wir die Planung und den Einbau übernehmen.
Kaufabwicklung
Am besten sehen Sie sich mal auf unserer Webseite um und informieren sich über die verschiedenen Anhänger-Typen. Gerne können Sie uns auch anrufen, uns eine E-Mail mit den gewünschten Anforderungen schreiben oder gleich persönlich vorbeischauen.
Unsere Anhänger finden Sie auch auf Willhaben in unserem Shop.
Wenn Sie sich unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne in einem persönlichem Beratungsgespräch weiter und können Ihnen so auch gleich unsere lagernden Modelle zeigen.
Am besten schauen Sie sich unsere verschiedenen Anhänger-Typen an und lesen sich die kurze Beschreibung durch, danach fällt die Entscheidung oft etwas leichter:
Bevor der Anhänger angemeldet werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Folgende Unterlagen sind bei der Zulassungsstelle vorzulegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis des/der Antragstellers/in
- Versicherungsbestätigung (zum Nachweis des Hauptwohnsitzes)
- Genehmigungsdokument/-nachweis
- für die erstmalige Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- gültige Übereinstimmungserklärung oder
- für die erstmalige Zulassung:
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
Bei erneuter Zulassung:
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument, welches bei der vorherigen Zulassung ausgestellt wurde
Bei Vertretung:
- schriftlicher Nachweis über die Vollmacht
Bei Leasing zusätzlich:
- Leasingbestätigung
Bei Firmenfahrzeugen zusätzlich:
- Kammerbestätigung (bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen)
- Firmenbuchauszug (oder Gewerbeschein bei juristischen Personen) als Nachweis für den Firmensitz
Bei Vereinen
- inhalt aktueller Vereinsregisterauszug
Kosten:
- Behördenanteil: € 119,80
- Bearbeitungsleistung: € 49,70
- Abfrage Zentrales Melderegister: € 1,10
- Begutachtungsplakette: € 1,90
- Kennzeichentafeln: € 10,50
Ablauf:
Nach der Vorlage der oben angeführten Dokumente muss der/die Antragsteller/in einen vorgefertigten Antrag unterschreiben.
Danach wird eine Zahlungsbestätigung ausgestellt.
Außerdem erhält der/die Antragsteller/in ein Fahrzeug-Genehmigungsnachweis.
Anschließend werden die jeweiligen Kosten vergütet, danach erhält der/die Antragssteller/in die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette.
Lieferung
- Allzweckanhänger: 3-4 Monate
- Motorradtransporter: 3-4 Monate
- Kofferanhänger: 3-7 Monate (kommt auf den Hersteller an)
- Viehtransporter: 3-4 Monate
- Baumaschinentransporter: 3-7 Monate (kommt auf den Hersteller an)
- 3-Seitenkipper: 3-4 Monate
Wir haben jedoch immer eine gute Auswahl an lagernden Modellen vor Ort, die sofort verfügbar sind.
Bei Lagerware:
Wenn Sie von uns einen Anhänger gekauft haben, wird dieser gereinigt und ein letzter technischer Check durchgeführt, wo z.B. der Reifendruck, die Bremse und noch einiges mehr final kontrolliert wird, damit der Anhänger voll funktionstüchtig ist.
Wir schicken Ihnen die notwendigen Papiere für die Anmeldung, danach können Sie Ihren Anhänger jederzeit bei unserem Standort abholen: Beckerstraße 50, 4614 Marchtrenk.
Es ist auch möglich unsere blauen Kennzeichen für eine Überstellfahrt auszuleihen und den Anhänger erst danach anzumelden.
Bei Bestellware:
Sobald der bestellte Anhänger bei uns eingetroffen ist, informieren wir Sie und schicken Ihnen die notwendigen Dokumente für die Anmeldung.
Sie können sich bei uns auch blaue Kennzeichen für eine Überstellfahrt ausborgen und den Anhänger erst danach anmelden.
Ihr Anhänger bekommt ebenfalls eine Reinigung und den technischen Check von uns, danach ist er bereit an unserem Standort abgeholt zu werden: Beckerstraße 50, 4614 Marchtrenk.
Wenn Sie Ihren Anhänger schon dringend brauchen, leihen wir Ihnen auch gerne unsere blauen Kennzeichen aus.
Mit diesen Kennzeichen können Sie Überstellfahrten machen und Ihren Anhänger erst später anmelden.
Die Kennzeichen müssen per Post an uns zurückgeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden.
Rechtliches
Die Gewährleistung bei unseren Anhängern beträgt zwei Jahre.
Klasse B
Mit einem Führerschein der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 3.500 kg in Verbindung mit einem leichten Anhänger ziehen. Das höchstzulässige Gesamtgewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4.250 kg nicht überschreiten.
Wenn man schwere Anhänger mit einem Führerschein der Klasse B ziehen will, darf das Gesamtgewicht des Gespannes, also höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers + höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, maximal 3.500 kg betragen.
Zusätzlich darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht + Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den im Zulassungsschein eingetragenen Wert überschreiten.
Klasse B mit Code 96
Mit Klasse B + Code 96 darf man Fahrzeugkombinationen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg ( egal ob der gezogene Anhänger leicht oder schwer ist) ziehen. Zusätzlich darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den im Zulassungsschein eingetragene Wert überschreiten.
Der/die Fahrzeuglenker/in muss eine Zusatzausbildung 3 Theorie Unterrichtseinheiten und 4 Einheiten Praxisunterricht am Übungsplatz uns im Straßenverkehr. Prüfung müssen Sie keine machen.
Anschließend muss dies im Führerschein eingetragen werden.
Klasse BE
Bei Führerscheinen der Klasse BE gelten folgende Richtlinien:
– Der Anhänger darf ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von max. 3.500 kg aufweisen. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges + Anhänger darf 7.500 kg nicht überschreiten.
– Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den im Zulassungsschein eingetragenen Wert überschreiten.
– Führerscheine der Klasse BE die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, dürfen nach wie vor Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg ziehen. Auf dem Führerscheindokument wird dies nun mit dem Code 79.06. vermerkt.
Klasse CE und DE:
Mit einem Führerschein der Klasse CE und DE darf man alle Anhänger ziehen.
Klasse C1E:
Seit 19.01.2013 gilt:
Das Verhältnis des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zum Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist nicht mehr relevant. Somit können mit einem Führerschein der Klasse C1E Kombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 + schwere Anhänger gezogen werden, solange das höchstzulässige Gesamtgewicht des Gespannes 12.000 kg nicht überschreitet. Außerdem können schwere Anhänger in Kombination mit einem Zugfahrzeug der Klasse D gezogen werden, solange das höchstzulässige Gesamtgewicht des Gespannes unter 12.000 kg bleibt.
Grundsätzlich müssen die Vorschriften über die Beladung gemäß §101 KFG eingehalten werden.
Zusätzlich zur Beachtung des höchstzulässigen Gesamtgewichts und der Achsenlast ist besonders darauf zu achten, dass durch die Beladung die definierte Höchstgrenze für die Höhe eingehalten wird.
Darüber hinaus darf das Ladegut die größte Länge des Fahrzeuges um max. ein Viertel der Länge des Fahrzeugs überschreiten. Außerdem muss die Ladung und einzelne Teile der Ladung so verwahrt werden bzw. so gesichert werden, dass sie den im Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und niemanden gefährden.
Bei Bedarf müssen zur Sicherung entsprechende Mittel z.B. Zurrgurte, Transportschutzkissen, rutschhemmende Unterlagen, Klemmbalken, etc. verwendet werden.
Grundsätzlich muss das Pickerl jedes Jahr erneuert werden. Bei neuen Anhängern gelten folgende Intervalle:
- Drei Jahre nach der Erstzulassung
- Zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
- Ein Jahr nach der zweiten Begutachtung
- danach jährlich
Leichter Anhänger:
50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Freilandstraße, 100 km/h auf Autostraßen, 100 km/h auf Autobahn
Schwerer Anhänger (Klasse B):
50 km/h im Ortsgebiet, 80 km/h auf Freilandstraße, 100 km/h auf Autostraße, 100 km/h auf Autobahn
Schwerer Anhänger (Klasse BE / Code 96):
50 km/h im Ortsgebiet, 70 km/h auf Freilandstraße, 80 km/h auf Autostraße, 80 km/h auf Autobahn
Langgutfuhren:
50 km/h im Ortsgebiet, 50 km/h auf Freilandstraße, 70 km/h auf Autostraße, 70 km/h auf Autobahn
Anhängerkupplung:
Um überhaupt einen Anhänger ziehen zu können, benötigen Sie ein Zugfahrzeug mit einer Anhängerkupplung. Sollte Ihr Fahrzeug keine Anhängerkupplung besitzen, kann diese in einer Fachwerkstätte montiert werden. Dies muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Zur Eintragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Antragsformular, Typenschein oder Einzelgenehmigung, Werkstattbestätigung über fachgerechten Einbau, Bestätigung über max. Zug- und Deichsellast (= Stützlast), Bestätigung über Eigengewicht der Anhängerkupplung. Zuständige Behörden sind je nach Bundesland die Ämter der Landesregierung.
Blinker Kontrolle:
Der / die Lenker / in muss vom Lenkerplatz aus erkennen, ob die Blinkleuchten des Fahrzeuges und die des mitgezogenen Anhängers ordnungsgemäß funktionieren. Kann die Funktion des Anhänger-Blinkers im Zugfahrzeug kontrolliert werden, ist keine zusätzliche Kontrolleinrichtung notwendig.
Kann der / die Fahrer / in vom Lenkplatz aus den Blinker des Anhängers nicht kontrollieren, ist zumindest eine optische Kontrolleinrichtung für den Anhänger im Zugfahrzeug anzubringen.
Unterlegkeile:
Für jeden Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg muss mindestens ein Unterlegkeil mitgeführt werden.
Sicherheitsverbindungen:
Diese aktivieren die Bremse des Anhängers, sollte er die Verbindung zum Zugfahrzeug verlieren. Sicherheitsverbindungen können z.B. eine Reißleine oder eine Sicherungskette sein.
Aufschriften:
An Anhängern (ausgenommen Wohnwägen) müssen an der rechten Außenseite, vollständig sichtbar, dauernd gut lesbar und unverwischbar das Eigengewicht des Anhängers, das höchstzulässige Gesamtgewicht, die höchstzulässige Stützlast und die höchstzulässige Nutzlast angeschrieben werden.
Versicherung:
Jeder KFZ-Anhänger in Österreich benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schadensfälle, die entstanden sind, wenn der Anhänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, z.B. bei Be- und Entladen des Anhängers. Schadensfälle, die passiert sind, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, werden von der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges gedeckt.
Dokumente
COC = Certificate of Conformity, dt. Konformitätszertifikat
Die COC-Papiere wurden 1993 eingeführt, um die Zulassung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland zu vereinfachen. Diese bestätigen, dass eine Typengenehmigung der EU vorliegt. Mit dem COC-Papier wird also belegt, dass das Fahrzeug die gesetzlich definierten Normen bezüglich Sicherheits- und Umweltbestimmungen innerhalb der EU erfüllt.
Welche Daten werden im COC-Papier angeführt?
Fahrgestellnummer (FIN)
Typ & Fabrikmarke
Abgasverhalten
Geräuschpegel
Abmessungen des Anhängers
Muss ich das COC-Papier selbst beantragen?
Nein, seit 1996 ist der Hersteller verpflichtet, die COC-Papiere für jedes neue Fabrikat auszustellen. Beim Kauf Ihres Anhängers erhalten Sie das COC-Papier gemeinsam mit allen anderen Unterlagen von uns.
Um ein Duplikat des Typenscheins zu erhalten, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist bei der Bezirkshauptmannschaft erhältlich, bei der der Anhänger im Moment bzw. zuletzt angemeldet ist / war. Duplikate werden allerdings nur im Zeitraum von zehn Jahren ab der erstmaligen Zulassung ausgestellt. Liegt die erstmalige Zulassung mehr als zehn Jahre zurück, wird kein Duplikat ausgestellt – das Fahrzeug muss neu einzelgenehmigt werden. In diesem Fall ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. War die erstmalige Zulassung des Anhängers nach dem 01. Juli 2007, wird kein Duplikat mehr ausgestellt. Stattdessen erhält man einen Datensatzausdruck bei der jeweiligen Versicherung, welcher den ursprünglichen Bescheid ersetzt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Bei Verlust / Unlesbarkeit des COC-Papiers muss der Hersteller kontaktiert werden, dieser stellt dann ein neues Papier aus. Gerne übernehmen wir diesen Schritt für Sie. Kontaktieren Sie uns einfach und geben uns die Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Anhängers durch – wir kümmern uns dann um den Rest.
Wissenswertes
Die regelmäßige Reinigung des Anhängers trägt wesentlich zur Lebensdauer und Funktionalität des Anhängers bei. Je nach Verwendung variieren die Intervalle der Reinigung, grundsätzlich sollte der Anhänger aber mind. zweimal pro Jahr gründlich gereinigt und gewartet werden.
Worauf muss ich bei der Reinigung meines Anhängers achten?
Bei der Verwendung eines Hochdruckreinigers den Sicherheitsabstand berücksichtigen und mit kreisenden Bewegungen arbeiten.
Bei der ersten Reinigung eines neuen Anhängers, wenn möglich ausschließlich klares, kaltes Wasser verwenden.
Stromverbindung unbedingt vor Beginn der Reinigung trennen.
Folgende Bestandteile sollten nicht direkt vom Hochdruckreiniger gewaschen werden: Reifen, Stoßdämpfer, Gasdruckfedern, Elektrik, Beschilderung, Hydraulik, Dichtungen.
Wie gehe ich bei der Anhänger-Reinigung vor?
Idealerweise wird der Anhänger möglichst zeitnah nach der Verwendung gereinigt, damit sich hartnäckiger Schmutz nicht festsetzt und das Material beschädigt.
Schritt 1: Reinigung der Ladefläche mit einem Besen.
Schritt 2: Reinigung der Ladefläche und Außenwände mit einem Hochdruckreiniger.
Schritt 3: Die Innenflächen mit einem feuchtem Tuch und neutralen Reinigungsmittel reinigen.
Schritt 4: Empfindliche Bauteile (siehe oben) mit einem feuchtem Tuch abwischen.
Schritt 5: Damit der Anhänger gut trocknen kann, sollte er nach der Reinigung in einer Schräglage nach hinten abgestellt werden. So kann das Wasser besser ablaufen.
Schritt 6: Nach abgeschlossener Reinigung sollten noch alle beweglichen Teile eingeölt werden.
Grundsätzlich hängt der Wert des Anhängers vom Zustand und der Funktionalität ab. Diese können Sie durch regelmäßige Pflege und Wartung bewahren. Einen ungefähren Richtwert gibt noch die folgende Faustregel: Ab der Erstzulassung des Anhängers ziehen Sie 20% des Kaufwerts ab. Für jedes weitere Monat, beginnend mit der Erstzulassung, wird ein weiteres Prozent vom Kaufwert abgezogen.
Hochlader:
Die Bereifung bei Hochladern befindet sich unterhalb der Ladefläche, wodurch sich die Breite der Ladefläche erhöht. Außerdem kann ein Hochlader, wenn eine Seitenklappe vorhanden ist, auch seitlich beladen werden.
Tieflader:
Die Reifen sind neben der Ladefläche, daher hat ein Tieflader eine geringere Ladehöhe und damit einen niedrigeren Schwerpunkt, das führt zu einer besseren Straßenlage.
Sandwich (GFK):
wirkt isolierend – wodurch kaum Kondenswasser im Inneren des Kofferanhängers entsteht. Da die Paneele aus Kunststoff bestehen, sind sie witterungsbeständig und einfach zu reinigen.
Grundsätzlich sind alle Änderungen, die vorgenommen werden von einer Prüfstelle zu typisieren. Jedoch gibt es ein paar wenige Ausnahmen:
- Austausch von gleichwertigen Ersatzteilen
- Leuchten, Scheinwerfer oder Rückstrahler mit E-Prüfzeichen
- Vom Hersteller genehmigte/freigegebene Artikel
Zur Auswahl stehen:
- Zurrgurte/ Zurrketten in Verbindung mit Zurrpunkten am Boden oder Airlineschiene am Boden oder Wänden
- Ladungssicherungsnetz für loses Gebinde oder z.B. Grünschnitt
- Sperrbalken, die zwischen den gegenüberliegenden Wänden oder Boden und Decke gespannt werden, um die Ladung zu fixieren
- Sicherungsbox, um kleine Gegenstände darin zu transportieren, wo jedoch die Sicherungsbox auch gesichert sein muss durch z.B. anschrauben oder verzurren
- Antirutschmatte um die Reibung zwischen Boden und Ladegut zu verringern. Jedoch muss hier meist zusätzlich eine Befestigung wie verzurren angebracht werden
- Stausack um Hohlräume auszufüllen und so ein Verrutschen zu verhindern
Grundsätzlich kann man auf jeden offenen Hänger eine Plane montieren, vorher braucht man noch einen Bordwandaufsatz mit dem Gerüst auf dem die Plane anschließend angebracht werden kann.
Am besten wenden Sie sich bei diesem Wunsch direkt an uns und wir helfen Ihnen gerne weiter oder wir lassen es für Sie beim Hersteller abklären, ob dies bei Ihrem Anhänger möglich ist.
Nach der Beschaffung und der Zulassung des Anhängers fallen jährlich nur mehr geringe Kosten für Steuern und Versicherung an – grob geschätzt sind es je nach Anhänger 40-80 € im Monat + die Pickerl Überprüfung.