Mietbedingungen

Mietbedingungen Anhänger

Dilisto KG
Beckerstraße 50
A – 4614 Marchtrenk
Tel.: +43 676/96 00 588

Mindestmietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.

Mindestalter

Das Mindestalter für die Miete unserer Campinganhänger beträgt 20 Jahre. Der Führerscheinbesitz muss zum Zeitpunkt des Mietbeginns mindestens 1 Jahr andauern.

Versicherung

Im Mietpreis ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung inbegriffen. Der Selbstbehalt beträgt je nach Anhängertype zwischen 400 und 600 EUR (dies entspricht der zu hinterlegenden Kautionshöhe).

Verkehrsübertretungen und selbstverursachte Schäden am Mietobjekt (innen / sowie außen) sind von der Versicherung nicht abgedeckt und sind vom Mieter zu bezahlen.

Reinigungskosten
Fahrzeuge werden vom Mieter innen und aussen in einwandfrei gereinigtem Zustand übergeben. Bei unzureichender Reinigung bzw. ungereinigter Rückgabe verrechnen wir Reinigungsgebühren wie folgt:

Innenreinigung:             € 40,00 – 70,00
Außenreinigung:            € 40,00 – 70,00

Zahlungsmodalitäten

Bezahlung bei Buchung. Die Kaution kann ebenfalls bei Onlinebuchung hinterlegt werden, oder bei Abholung des Fahrzeugs in Bar übergeben werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs, wird die Kaution wieder rückerstattet.

Stornobedingungen

Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrages durch den Mieter, ist der Vermieter berechtigt Stornokosten als pauschalierten Schadensersatz wie folgt in Rechnung zu stellen:

30% der Gesamtmiete: bis 50 Tage vor Mietbeginn
50 % der Gesamtmiete: bis 30 Tage vor Mietbeginn
100 %der Gesamtmiete: ab dem 29. Tag vor Mietbeginn

Manipulations-, und Umbuchungsgebühren

Pro Weiterverrechnung von Strafmandaten, Mautgebühren, Schadensabwicklungen und Änderungen im Mietvertrag verrechnen wir € 25,00

Allgemeine Nutzungsbedingungen:

  • Das Ladegut muss vom Mieter selbst versichert werden und ordnungsgemäß gesichert werden.
  • Der Mieter haftet für Ladegut Schäden.
  • Der Mieter ist dafür verantwortlich, im Besitz einer gültigen und der Fahrzeug-Anhänger-Kombination zulässigen Fahrerlaubnis zu sein.
  • Der Mieter haftet für Strafanzeigen bzw. Bußgeldverfahren.
  • Der Mieter haftet zusätzlich für Radarstrafen.
  • Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
  • Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf die Schadensnebenkosten wie: Sachverständigenkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Mietausfallkosten. Bei den Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht.

Mietbedingungen Wohnwagen / Campinganhänger

Dilisto KG
Beckerstraße 50
A – 4614 Marchtrenk
Tel.: +43 676/96 00 588

Mindestmietdauer

Hauptsaison 01.07. bis 12.09.: Mindestmietdauer 14 Tage

Zwischensaison: 15.03. bis 28.05. / 13.09. bis 31.10.: Mindestmietdauer 6 Tage

Nebensaison: 29:05: BIS 30:06.:  Mindestmietdauer 6 Tage

Extrakosten

Wir berechnen zusätzlich eine einmalige Servicepauschale von 100 EUR für Gas, Wasser, WC-Konzentrat, Übergabe, Einweisung und Übernahme.

Langzeitmiete

Spezialrabatt von 5% bei Miete länger als 21 Tage

Mindestalter

Das Mindestalter für die Miete unserer Campinganhänger beträgt 20 Jahre. Der Führerscheinbesitz muss zum Zeitpunkt des Mietbeginns mindestens 1 Jahr andauern.

Versicherung

Im Mietpreis ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung inbegriffen. Der Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR (dies entspricht der Kautionshöhe).

Verkehrsübertretungen und selbstverursachte Schäden am Mietobjekt (innen / sowie außen) sind von der Versicherung nicht abgedeckt und sind vom Mieter zu bezahlen.

Reinigungskosten
Fahrzeuge werden vom Mieter innen und aussen in einwandfrei gereinigtem Zustand übergeben. Die im Fahrzeug befindliche Chemikalientoilette ist vom Mieter vor Rückgabe des Fahrzeugs selbst zu entleeren. Bei unzureichender Reinigung bzw. ungereinigter Rückgabe verrechnen wir Reinigungsgebühren wie folgt:

Innenreinigung:             € 70,00
Außenreinigung:            € 70,00
Toilettenreinigung:         € 100,00

Zahlungsmodalitäten

Bezahlung bei Buchung. Die Kaution kann ebenfalls bei Onlinebuchung hinterlegt werden, oder bei Abholung des Fahrzeugs in Bar übergeben werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs, wird die Kaution wieder rückerstattet.

Stornobedingungen

Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrages durch den Mieter, ist der Vermieter berechtigt Stornokosten als pauschalierten Schadensersatz wie folgt in Rechnung zu stellen:

30% der Gesamtmiete: bis 50 Tage vor Mietbeginn
50 % der Gesamtmiete: bis 30 Tage vor Mietbeginn
100 %der Gesamtmiete: ab dem 29. Tag vor Mietbeginn

Manipulations-, und Umbuchungsgebühren

Pro Weiterverrechnung von Strafmandaten, Mautgebühren, Schadensabwicklungen und Änderungen im Mietvertrag verrechnen wir € 25,00

Allgemeine Nutzungsbedingungen:

  • Das Ladegut muss vom Mieter selbst versichert werden und ordnungsgemäß gesichert werden.
  • Der Mieter haftet für Ladegut Schäden.
  • Der Mieter ist dafür verantwortlich, im Besitz einer gültigen und der Fahrzeug-Anhänger-Kombination zulässigen Fahrerlaubnis zu sein.
  • Der Mieter haftet für Strafanzeigen bzw. Bußgeldverfahren.
  • Der Mieter haftet zusätzlich für Radarstrafen.
  • Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
  • Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf die Schadensnebenkosten wie: Sachverständigenkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Mietausfallkosten. Bei den Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht.
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